Für Immobilienbesitzer ist das Halten von Immobilien in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine beliebte Möglichkeit gewesen, mehrere Personen an einer Immobilie zu beteiligen. Der wesentliche Vorteil bei dieser Gestaltung ist gewesen, dass zwischen den Gesellschaftern schnell und unbürokratische Anteile übertragen werden konnten, ohne, dass das Grundbuch geändert werden musste. Hinzu kam die Anonymität der GbR, da es kein öffentliches GbR Register gab. Dies hat sich durch das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) geändert, denn mit dem MoPeG wurde ein GbR-Register eingeführt, welches zukünftig Aufschluss über die Gesellschafter und die Vertretungsberechtigung der Gesellschaft gibt. Die Eintragung für bestehende GbRs in das Gesellschaftsregister ist zwar per se freiwillig, allerdings besteht doch ein mittelbarer Zwang zur Registrierung der GbR in dem Register und Eintragung in das Grundbuch, da zukünftig nur noch die GbR an Immobilientransaktionen (z. B. Verkäufen), teilnehmen kann.