Erbrecht in Schwarzenbek

Ich berate Sie außergerichtlich und gerichtlich bei allen Themen des Erbrechts.

Erbrecht in Schwarzenbek

Ich berate Sie außergerichtlich und gerichtlich bei allen Themen des Erbrechts.

Erbrecht in Schwarzenbek

Ich berate Sie außergerichtlich und gerichtlich bei allen Themen des Erbrechts.

Bei Prüfung, Gestaltung und Beurkundung Ihres Testamentes bin ich gerne behilflich.

Erbrecht in Schwarzenbek – Was soll nach Ihrem Ableben mit Ihren Vermögenswerten geschehen?

Besonders hilfreich ist die Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin für Erbrecht, wenn das Testament individuelle Lebenssituationen berücksichtigen (z.B. Patchworkfamilien) oder der Versorgung Angehöriger dienen soll (Behinderten-Testament).

Auf Wunsch können Sie auch eine Testamentsvollstreckung einrichten. Diese stellt sicher, dass Ihr Erbe nach Ihrem Tode gemäß Ihren Vorstellungen verwaltet wird.

Ich vertrete Sie auch in erbrechtlichen Streitigkeiten – außergerichtlich und gerichtlich.

Wenn es zu einem erbrechtlichen Streit kommt, ist mir wichtig, Sie einerseits juristisch bestmöglichst zu vertreten, aber durch faire und angemessene Prozessführung familiäre Zerwürfnisse nicht zu vertiefen. Gleiches gilt bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei denen ich Sie selbstverständlich ebenfalls gerne vertrete.

„Schenkung mit warmer Hand“

Für den Fall, dass größeres Immobilienvermögen besteht, können Sie zur Ausschöpfung der Steuerfreibeträge auch bereits zu Lebzeiten Vermögen auf Kinder und Kindeskinder übertragen. Bei größerem Vermögen besteht auch die Möglichkeit, einen sogenannten Familienpool zu bilden, in welchem die Immobilien der Familie eingelegt werden. In den meisten Fällen ist die Gründung einer GmbH & Co. KG, einer Kommanditgesellschaft oder einer GmbH das Mittel der Wahl. Durch meine gesellschaftsrechtliche Expertise kann ich Sie auch bei dieser Thematik unterstützen.

Erbrecht für Unternehmen

Bei der Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern habe ich im Fokus, erbrechtliche, familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen in Einklang zu bringen. Denn diese drei Rechtsgebiete greifen nahtlos ineinander über und können nicht isoliert voneinander betrachtet werden.

Bei der Abfassung der letztwilligen Verfügung ist es essenziell, dass diese mit den entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen harmonieren und aufeinander abgestimmt sind. Dies gilt besonders dann, wenn der Gesellschaftsvertrag gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln enthält: Wünscht der Erblasser oder die Erblasserin beispielsweise, dass das Unternehmen als Familienunternehmen weiterbetrieben wird, müssen andere Regelungen getroffen werden, als wenn das Unternehmen eine reine Kapitalbeteiligung darstellt. Flankiert werden können diese Maßnahmen ebenfalls durch eine Testamentsvollstreckung, die eine Durchsetzung des Erblasserwillens nach dem Tode hinaus sicherstellen.

Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht für Unternehmer:innen!

Das zentrale Kernelement einer Vorsorgevollmacht für Unternehmerinnen und Unternehmer ist, die Funktionsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen, falls der Unternehmer oder die Unternehmerin durch Krankheit oder Tod daran gehindert ist, ihre bzw. seine Stellung als Geschäftsführerin oder Anteilseigner vorzunehmen.

Die Unternehmervollmacht versetzt eine Person Ihres Vertrauens in die Lage, auch für den Fall Ihrer Krankheit oder Todes das Unternehmen handlungsfähig zu halten.

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker bin ich befähigt, auch Testamentsvollstreckungen vorzunehmen.

Eine Testamentsvollstreckung bietet sich an, wenn das Vermögen nach dem Willen des/der Erblasser:in verwaltet werden soll. Ebenso kann durch eine wirksame Testamentsvollstreckung der Schutz Minderjähriger oder pflegebedürftiger Angehöriger gewährleistet werden.

Als Testamentsvollstrecker verwalte ich das Erbe des/der Erblasser:in nach dessen/deren Vorstellungen. Ich bin nur diesem/dieser und dessen/deren Willen gegenüber verpflichtet. Die Testamentsvollstreckung kann auf Zeit oder als Dauertestamentsvollstreckung angelegt werden.

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