Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Bei Prüfung und Gestaltung Ihres Testamentes bin ich gerne behilflich.

Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Eine Testamentsvollstreckung ist das Werkzeug der Erblasserin bzw. des Erblassers, um ihre bzw. seine Vorstellungen hinsichtlich der Verwaltung und Aufteilung seines Nachlasses auch über ihren bzw. seinen Tod hinaus sicherzustellen. Sie kann auf Dauer angelegt sein oder sich auch nur auf die Auseinandersetzung des Nachlasses beschränken. Dies bedeutet, dass der Nachlass zwischen den Erben aufgeteilt und die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt, de facto also beendet wurde.

Typische Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bzw. einer Testamentvollstreckerin sind die Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses nach den Vorgaben des/der Testierenden, die Begleichung von Verbindlichkeiten, der Einzug von Forderungen und die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Erbengemeinschaft in rechtlichen Angelegenheiten.

Testamentsvollstrecker können z.B. Familienangehörige, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen oder andere geeignete Dritte sein.

Was kann ich für Sie tun?

Ich berate Sie bei der Einrichtung einer Testamentsvollstreckung, der Kontrolle von Testamentsvollstrecker:innen und übernehme für Sie als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) Testamentsvollstreckungen.

Welcher finanzielle Aufwand entsteht für die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung?

Gesetzlich ist geregelt, dass der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhält, es sei denn, dass der Erblasser eine unentgeltliche Testamentsvollstreckung angeordnet hat. Dies kann jedoch dazu führen, dass sich kein Testamentsvollstrecker findet, der diese Aufgabe übernimmt.

Häufig orientiert sich die Höhe der Testamentsvollstreckung am Wert des Nachlasses. Es kann jedoch auch eine Zeitvergütung oder ein Stundenhonorar festgelegt werden.

Im Regelfall findet zwischen  dem Testierenden und dem zukünftigen Testamentsvollstrecker eine Vereinbarung über die Gebühren statt. Die Kosten trägt der Nachlass, d. h. die Erbengemeinschaft in toto. Im Rahmen der Erbschaftssteuerermittlung sind diese Kosten als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich zu berücksichtigen.

Wann ist die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass komplex strukturiert ist. Z.B. wenn zum Nachlass Unternehmen, mehrere Immobilien und Wertpapiere gehören.

Ein weiterer Anwendungsfall liegt bei schutzbedürftigen Personen vor. Dies sind regelmäßig minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Personen.

Bei der Gestaltung von „Behindertentestamenten“ und „Bedürftigentestamenten“ werden die Bezugspersonen durch einen Testamentsvollstreckung abgesichert, damit das Vermögen nicht durch die öffentliche Hand angegriffen werden kann.

Bei drohenden Konflikten und Uneinigkeit in der entstehenden Erbengemeinschaft kann die Neutralität des Testamentsvollstreckers bzw. der Testamentsvollstreckerin Konflikte lösen bzw. dazu führen, dass diese gar nicht erst entstehen, da der Testamentsvollstrecker bzw. die Testamentsvollstreckerin nur dem Willen des Erblassers bzw. der Erblasserin und dem Gesetz unterworfen ist.

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