Vorsorgeanwalt in Schwarzenbek

Vorsorgeanwalt in Schwarzenbek

Vorsorgeanwalt in Schwarzenbek

Als Vorsorgeanwalt berate ich Sie bezüglich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bevollmächtigung!

Selbst bestimmen, wer einen versorgt.

Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie durch Alter, Unfall, Krankheit Ihre Dinge nicht mehr selbst erledigen können und auf Hilfe anderer angewiesen sind.

  • WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten?
  • WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?
  • WER ist Ansprechpartner:in für die Sie betreffenden Fragen?
  • WELCHE Aufgaben darf der/die Ansprechpartner:in für Sie ausführen?

Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr:e Ehegatt:in oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein:e Betreuer:in vom Gericht zugewiesen.

Eine Vorsorgevollmacht ist die Lösung.

Um das zu vermeiden, können Sie durch eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden. Sie bestimmen, ob und wie lange Sie „an Schläuchen hängen“ und wie Sie behandelt werden wollen.

Warum einen Vorsorgeanwalt oder eine Vorsorgeanwältin beauftragen?

Muster und vorgefertigte Formulare können nur Anregung sein. Als Vorsorgeanwalt bin ich spezialisiert und berate Sie umfassend. Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. Als Vorsorgeanwalt helfe ich Ihnen, eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden.

Als Vorsorgeanwalt gestalte ich:

  • Rechtssichere Vorsorgevollmachten
  • Gute Patientenverfügungen
  • Vorsorgeregelungen
    a) für Ehegatten, Lebenspartner:innen und nichteheliche Gemeinschaften
    b) für Eltern zu Gunsten der Kinder
    c) für Alleinstehende
    b) mit mehreren Bevollmächtigten
    c) für junge Menschen mit und ohne minderjährige Kinder
    d) für Unternehmer:innen
    e) mit Auslandsbezug

Außerdem unterstütze und berate ich gerne auch Ihre:n Bevollmächtigte:n, falls Fragen auftauchen, die ihn/sie überfordern.

Falls Sie niemanden kennen, den/die Sie bevollmächtigen können, übernehme ich als Vorsorgeanwalt auch selbst die Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisiere für Sie die Angelegenheiten. Eine gerichtliche Betreuung wird vermieden.


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