Kaum einer überlässt es gerne dem Zufall, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Dennoch schieben viele Menschen das Erstellen eines Testaments jahrelang vor sich her. Existiert dann im Todesfall keine wirksame letztwillige Verfügung, wird das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Auf diese Weise erhalten auch möglicherweise unliebsame Verwandte einen Anteil am Nachlass. Wenn Sie Streit unter Ihren Angehörigen vermeiden wollen und selbst entscheiden möchten, wer Ihr Haus, Ihren Schmuck oder Ihr Geld bekommt, bietet es sich an, den letzten Willen rechtssicher in einem Testament festzuhalten.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen fünf entscheidende Punkte, die Sie beim Erstellen eines Testaments beachten sollten, damit Ihr letzter Wille tatsächlich zur Geltung kommt.
- Formvorschriften: Was braucht es, damit ein Testament überhaupt gültig ist?
Sie haben zwei Möglichkeiten, ein formgültiges Testament aufzusetzen. Wollen Sie Ihre Angelegenheiten ohne anwaltliche Hilfe regeln, müssen Sie Ihren letzten Willen handschriftlich verfassen. Es reicht nicht aus, jemandem den Text zu diktieren oder selbst am Computer zu tippen! Damit der Zweck des Schreibens eindeutig ist, sollte die Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ lauten. Zudem müssen Sie es mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschreiben, sodass sichergestellt werden kann, dass Sie tatsächlich der Verfasser sind. Alternativ können Sie ein Testament vom Notar errichten und beurkunden lassen. Dadurch haben Sie zum einen die Sicherheit, dass Ihr Wille präzise formuliert und rechtlich durchsetzbar ist. Zum anderen bietet es den Vorteil, dass Ihre Erben keinen Erbschein mehr beantragen müssen und dadurch Zeit und Kosten sparen.
- Wer soll was bekommen und wer nicht? Vermeiden Sie Lücken im Testament.
Damit Ihre Angehörigen vor zeitraubenden und belastenden Rechtsprozessen verschont bleiben, sollten Sie umfassend regeln, was aus Ihren Habseligkeiten wird und wer wieviel bekommt.
Sobald mehr als eine Person erben soll, entsteht eine Erbengemeinschaft mit Erbquoten, bei der jeder Erbe einen bestimmten Anteil am Nachlass erhält. Sie können im Testament aber nicht nur Erben bestimmen. Wollen Sie jemandem bloß einen konkreten Geldbetrag oder einzelne Nachlassgegenstände zukommen lassen, wie etwa bestimmte Erinnerungsstücke, ein Auto oder ein Haus, handelt es sich um ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer kann von den Erben die Herausgabe der vermachten Sache verlangen und haftet anders als ein Erbe nicht zugleich für die Schulden des Erblassers, da er nicht in dessen Rechte und Pflichten eintritt.
Ist der von Ihnen benannte Erbe bereits verstorben oder möchte das Erbe nicht antreten, richtet sich die Verteilung Ihres Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge. Da dies nicht unbedingt in Ihrem Sinne ist, sollten Sie einen Ersatzerben benennen, welcher dann an die Stelle des weggefallenen Erben tritt.
Bedenken Sie, dass Ihr unverheirateter Lebenspartner laut der gesetzlichen Erbfolge leer ausgeht. Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner ebenfalls an Ihrem Vermögen beteiligt wird, sollten Sie dies in Ihrem Testament ausdrücklich regeln.
Bei kinderlosen Ehepaaren erben ohne Testament häufig die Eltern oder Geschwister mit, bilden also mit dem überlebenden Ehegatten eine Erbengemeinschaft. Wer das vermeiden will, sollte festlegen, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe sein soll.
Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner können gemeinschaftlich ein Testament errichten. In diesem sogenannten Berliner Testament muss aber unmissverständlich geregelt werden, ob der Ehegatte nach dem Tod des Partners frei über das Erbe verfügen darf oder ob dies wegen der nacherbenden Kinder nur beschränkt möglich sein soll. Zudem ist zu beachten, dass dieses Testament nach dem Tod des ersten Ehegatten grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt geändert oder widerrufen werden kann.
- Planen Sie vorausschauend.
Bedenken Sie, dass sich die Verhältnisse anders entwickeln können als gedacht. Was soll geschehen, wenn der vermachte Oldtimer zerstört oder verkauft wird? Sie können bestimmen, dass der Bedachte dann einen Ersatz bekommt. Möchten Sie einen Angehörigen enterben und obendrein dessen Pflichtteil minimieren? Dann kann es eine Option sein, bereits zu Lebzeiten den Nachlass verkleinern, indem frühzeitig Wertgegenstände verschenkt werden. Dass sich auf demselben Weg unter Umständen auch die anfallende Erbschaftssteuer senken lässt, dürfte allgemein bekannt sein. Aber wussten Sie, dass hierzu auch eine Hochzeit, das Eintragen einer Lebenspartnerschaft oder die Adoption von beispielsweise dem Kind Ihres Partners eine Option sein kann? Für Kinder gilt ein Freibetrag in Höhe von 400.000 €, ehe eine Erbschaftssteuer überhaupt anfällt. Ehepartner können sogar einen Freibetrag in Höhe von 500.000€ geltend machen. Da nicht jeder die komplexen rechtlichen Besonderheiten kennt und viele Faktoren hierbei eine Rolle spielen können, ist eine anwaltliche Beratung oft sinnvoll, um das bestmögliche Ergebnis für die Hinterbliebenen zu erreichen.
- Achten Sie auf Klarheit.
Uneindeutige Formulierungen, die sich nicht zweifelsfrei auslegen lassen, sorgen häufig für Streit unter Angehörigen. Damit eben dies verhindert und Ihr Vermögen wie gewünscht verteilt wird, sollten Sie Erben bzw. enterbte Angehörige, Erbquoten und Vermögensgegenstände so genau wie möglich bezeichnen. Personen werden am besten inklusive Geburtsdatum, Wohnadresse und ggf. dem Verwandtschaftsverhältnis benannt. Nur wenn Sie klare Anweisungen formulieren, sich die genannten Personen identifizieren lassen und sämtliche rechtliche Anforderungen eingehalten werden, kann Ihr letzter Wille auch durchgesetzt werden.
- Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf.
Damit Ihr Testament im Todesfall gefunden und eröffnet werden kann, sollten Sie es an einem gut zugänglichen Ort aufbewahren, an dem es vor Beschädigung oder Verlust geschützt ist. Der sicherste Ort für ein Testament ist entweder die Verwahrung beim Nachlassgericht, also dem örtlichen Amtsgericht, oder beim Notar. Der Notar nimmt das Testament zu seinen Urkunden und übermittelt es darüber hinaus auch an das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Beachten Sie, dass jede Kopie einen Hinweis enthalten muss, wo das Original aufbewahrt wird, damit es im Todesfall dem Nachlassgericht vorgelegt werden kann.
Ein Testament gibt Sicherheit – für Sie und Ihre Familie
Ein klar formuliertes, rechtlich wirksames Testament verhindert Streit, schützt Ihre Angehörigen und stellt sicher, dass Ihr Wille tatsächlich umgesetzt wird. Der Gang zu einem kompetenten Rechtsanwalt oder Notar lohnt sich – denn schon mit wenig Aufwand und der richtigen Beratung lassen sich typische Fehler zuverlässig vermeiden.
Sie möchten Ihre Familie absichern und hierzu ein Testament erstellen oder prüfen lassen? Wir unterstützen Sie gern – individuell, diskret und mit Blick auf Ihre familiäre Situation.